Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (kurz WA bzw. CITES)
Die Bestände vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten sind durch den internationalen Handel bedroht. CITES regelt seit 1975 den Handel mit diesen gefährdeten Tieren und Pflanzen und ihren Produkten. Welche Arten geschützt werden, wird von den Mitgliedstaaten auf den Konferenzen bestimmt, aktuell sind es mehr als 37.000.
Das Bundesamt für Naturschutz ist für die Umsetzung von CITES in Deutschland zuständig. Hier gibt es ausführliche Informationen zu grundsätzlichen und speziellen Themen.
Leder, die unsere Mitglieder herstellen, haben als Basis die Häute und Felle von Nutztieren, also Rind, Schaf, Ziege. Allerdings gibt es auch Gerbereien, die Häute von Kängurus bearbeiten oder von Yaks. Und es gibt Gerbereien, die Häute und Felle von weiteren Arten verarbeiten, so zum Beispiel die Häute von Zootieren.
Schnell ist man verunsichert, was zulässig ist und was nicht. Einige Tierrechtsorganisationen helfen hier dem Tier- und Artenschutz. Andere verwirren mit ihren Aktionen und erwecken den Eindruck, als sei quasi alles verboten.
Wir informieren objektiv.
Artenschutz: Die Frage, die sich dabei sehr schnell stellt: Darf man das? Die Häute und Felle von geschützten Arten unterliegen sehr vielen Vorschriften. Das ist auch gut so. Genaueres finden Sie hier:
Der Internationale Reptillederverband e.V. (IRV)
Der Internationale Reptillederverband e.V. Offenbach, engagiert sich seit seiner Gründung 1972 mit Lösungsansätzen für eine im Sinne des Artenschutzes effiziente Kennzeichnungsmethode. Nach mehrjährigen Entwicklungsarbeiten konnte mit der Artenschutzfahne eine Pionierarbeit vorgestellt werden, die in Fachkreisen hohe Anerkennung fand und findet. Träger des Kennzeichnungssystems für Reptilleder ist der 1985 gegründete gemeinnützige Verein Reptilartenschutz e.V., zu dessen Mitgliedern maßgebliche Lederlieferanten und Lederwarenhersteller sowie Lederverarbeiter und der sich anschließende Einzelhandel zählen, die sich mit Exotenleder befassen.
Das Kennzeichnungssystem für Reptillederwaren mit der Artenschutzfahne, seit 1987 von den Bundesbehörden als Legalitätsnachweis für artenschutzrechtlich einwandfreie Ware anerkannt, ist als verlässliche Alternative zur CITES-Nachweis-Regelung in der Praxis bewährt.