Wir wahren die Interessen der Mitglieder. Und diese werden ganz empfindlich verletzt, wenn Marktteilnehmer vorsätzlich das Image von Leder nutzen, Leder selbst schlecht machen oder Nicht-Leder-Material als Leder vertreiben.

Werden Verbraucher getäuscht, weil ein Material als Leder angeboten wird, es sich aber nicht um Leder handelt, werden wir aktiv.

Wir glauben, Verbraucher haben das Recht zu wissen, was sie kaufen. Das wäre fair. Und unsere Mitglieder, die Leder herstellen oder direkt und indirekt davon leben, haben das Recht, dass man sie fair behandelt.
Substitute als Leder zu verkaufen, ist nicht fair.

Ärger nach dem Kauf eines Lederproduktes?

Auf unserer Seite Leder – Bezeichnungsvorschriften – erfahren Sie, wie Leder zu kennzeichnen ist. Leider hören wir immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die u. a. folgende Gründe haben:

  • das Leder riecht stark
  • das Leder scheint kein Leder zu sein
  • in der Werbung war es als Leder gekennzeichnet

Als gemeinnütziger Verband können wir keine rechtliche Beratung geben.

Was wir können und auch gerne tun, ist helfen, wie man die Probleme löst. Hier ein paar einfache Tipps:

  1. Bewahren Sie die Anzeige / Werbung auf, machen Sie eine Kopie oder einen „Screenshot“.
  2. Lesen Sie die Auftragsbestätigung genau. Was wird dort in Bezug auf Leder verbindlich zugesagt? Falls Sie noch nicht gekauft haben, bitten Sie um schriftliche Aufnahme der für Sie wichtigen Zusagen.
  3. Das Gleiche gilt für den Kaufvertrag. Lassen Sie die Zusagen des Verkäufers schriftlich im Vertrag aufnehmen.
  4. Haben Sie gekauft, und der Artikel entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Was nun?
  • Wichtig ist im ersten Schritt, zu versuchen, sich mit dem Verkäufer zu einigen.
  • Wenn dies nicht gelingt, sollten Sie einen vereidigten Ledergutachter beauftragen. Nur der kann das Material abschließend bewerten. (Ein Gutachter kostet Geld und zur Bestimmung des Materials benötigt er ein Stück des Materials.) Basis für jeden weiteren Schritt ist, dass sicher ist, welches Material Sie gekauft haben und ob dies mit den zugesagten Eigenschaften / Qualitäten übereinstimmt – oder nicht. Für einen Laien ist schwer festzustellen, um welches Material es sich handelt.
  • Liegt Ihnen das Ergebnis des Gutachters vor, können Sie ggf. nochmals mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und eine Lösung anstreben.
  • Sollte dies nicht gelingen, müssten Sie sich an einen Fachanwalt wenden, der sich in diesem Bereich auskennt.

Natürlich können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Gutachter oder einem Rechtsanwalt gerne weiter.